Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Onlineverkauf von Tickets, Saison- und Jahreskarten und Wertgutscheinen der
Bergbahnen Ofterschwang-Gunzesried GmbH & Co. KG
Panoramaweg 7
87527 Ofterschwang
Tel.: +49 8321 670 30
E-Mail: info@go-ofterschwang.de
nachfolgend GO! benannt.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen über den Onlineshop der GO! und verstehen sich als Ergänzung zu den grundsätzlichen Allgemeinen Beförderungsbedingungen der GO! https://www.goofterschwang.de/Befoerderungsbedingungen.html
Der Onlineshop richtet sich ausschließlich an Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist der elektronische Verkauf von Dienstleistungen der GO!. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht sämtliche über die GO! beziehbare Leistungen auch online buchbar sind. Die GO! kann Leistungsbeschreibungen einseitig ändern, sofern jeweilige Änderung dem Kunden zumutbar ist, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der ausgewählten Leistungen ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestellbestätigung per E-Mail zustande.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Folgende Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung:
Kreditkarten (Visa, Mastercard)
Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach Bestellabschluss.
Die Tickets oder Gutscheine werden nach erfolgreicher Zahlung elektronisch (als PDF per E-Mail oder als Downloadlink) bereitgestellt.
5. Stornoschutz Upgrade
5.1. Kauf
Sie können den Stornoschutz beim Kauf von Tickets hinzufügen, eine nachträgliche Buchung des Stornoschutz Upgrades ist nicht möglich. Voraussetzung dafür ist eine vorherige Registrierung und die Anlage eines persönlichen Benutzerkontos.
5.2. Stornierung und Frist
Eine Stornierung oder Änderung ihrer Bestellung ist nur möglich, wenn Sie das Stornoschutz-Upgrade gewählt haben. Damit kann die Buchung kostenfrei storniert werden. Die gültige Stornostaffel finden Sie unter Zusatzprodukte – Stornoschutz-Upgrade - Informations-Button, nachdem Sie das gewünschte Ticket in den Warenkorb gelegt haben. Änderungen ohne dieses Upgrade oder nach Ablauf der Frist sind nicht möglich.
5.3. Gutschrift
Im Falle einer Stornierung erhalten Sie die den Wert der gebuchten Tickets in Form eines Wertgutscheins. Eine Auszahlung des Betrages ist nicht möglich.
6. Lieferung der Produkte
Die Lieferung erfolgt ausschließlich digital. Der Kunde erhält einen Link zum Herunterladen der Tickets bzw. Gutscheine, sowie eine E-Mail-Bestätigung. Die Nutzung setzt das Vorzeigen des digitalen oder ausgedruckten Tickets am Zugangspunkt der Bergbahn voraus. Pick-Up Voucher werden per QR-Code übermittelt und können an den Ticketterminals oder Kassen eingelöst werden.
7. Gültigkeit und Einlösung
7.1 Tickets
Tickets sind nur am aufgedruckten Geltungstag oder innerhalb des auf dem Ticket angegebenen Zeitraums gültig. Eine nachträgliche Änderung ist ausgeschlossen. Nicht genutzte Fahrten verlieren ihre Gültigkeit.
7.2 Wertgutscheine
Wertgutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre lang gültig (§ 195 BGB). Eine Barauszahlung, auch in Teilbeträgen, ist ausgeschlossen. Der Gutschein ist übertragbar, darf jedoch nicht gewerblich weiterverkauft werden.
7.3 Saison- und Jahreskarten
Saison- und Jahreskarten sind ab dem Ausstellungsdatum bis Ende der jeweiligen Saison oder 365 Tage gültig. Bitte beachten Sie die im Warenkorb angezeigte Gültigkeit.
Eine Rückvergütung bei Sportverletzungen kann nur persönlich unter Vorlage eines ärztlichen Attests beantragt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Rückvergütung ist das Datum des Attests und die letzte Nutzung des Skipasses. Es erfolgt keine Rückvergütung, wenn der Skipass nach dem Unfall nochmals verwendet wurde. Für Begleitpersonen besteht generell kein Anspruch auf eine Rückerstattung.
Saison- und Jahreskarten sind personengebunden und nicht übertragbar. Bei Missbrauch droht sofortiger Entzug und Sperrung der Kate ohne Rückerstattung. Wir behalten uns weitere Strafen vor, siehe Punkt 10.
8. Kein Widerrufsrecht bei Ticket/Saison- und Jahreskarten
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, dies gilt auch für Saison- und Jahreskarten.
Ein Rücktritt oder eine Stornierung von Ticketkäufen ist daher ausgeschlossen.
Für Wertgutscheine gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen, sofern der Gutschein noch nicht eingelöst wurde. Details hierzu entnehmen Sie der separaten Widerrufsbelehrung.
9. Nutzungsbedingungen der Bergbahn
Die Nutzung der Bergbahn erfolgt ausschließlich gemäß den Beförderungsbedingungen, die an den Stationen ausgehängt und online einsehbar sind. (https://www.go-ofterschwang.de/Befoerderungsbedingungen.html)
Die Betriebszeiten, Sicherheitsvorschriften und Witterungseinflüsse sind zu beachten. Bei höherer Gewalt oder witterungsbedingtem Ausfall besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung, sofern nicht anders geregelt.
10. Fahren ohne gültiges Ticket – Erhöhtes Beförderungsentgelt
Die Nutzung der Bergbahn ist nur mit einem gültigen Ticket gestattet.
Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er a) sich keinen gültigen Fahrausweis beschaffen hat. b) sich einen gültigen Fahrausweis beschaffen hat, diesen jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann. c) den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich beim Durchschreiten der Sperre oder Kontrolle entwertet hat oder entwerten ließ. d) den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Überprüfung vorlegt. e) widerrechtlich einen Fahrausweis benutzt, oder mit einem gefälschten Fahrausweis angetroffen wird.
Eine Anzeige im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt vorbehalten. Die Vorschriften a und c werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen oder die Entwertung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat.
Das erhöhte Beförderungsentgelt des Abs. (1) beträgt das zweifache des für diese Beförderung vorgesehenen Fahrpreises, mindestens jedoch 50,00 €!
Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich im Falle von Nr. (2) auf einen Zuschlag von 7,00€, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag der Bahn gegenüber nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.
Etwaige weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
11. Haftung
Die GO! haftet nach den jeweiligen gültigen unabdingbaren gesetzlichen Bestimmungen.
12. Datenschutz - Tickets
Eine Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten des Fahrgastes erfolgt unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste und des Seilbahnbetriebes, sowie zur Vermeidung missbräuchlicher Nutzung von Fahrgastausweisen werden die Zugangsbereiche und Seilbahnkabinen auch zeitweise mit einer Videoanlage überwacht. Dies wird durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Der Fahrgast ist mit der Videoüberwachung und der Aufzeichnung von Bildern einverstanden. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zur Wahrung des Hausrechts und der betrieblichen Sicherheitsinteressen. Diese Daten werden unverzüglich, spätestens nach 24 Stunden gelöscht, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
12.1 Datenschutz Saison- und Jahreskarten
Sie sind damit einverstanden, dass zur erleichterten Bearbeitung bei der Ausgabe und Verarbeitung einer Saison- oder Jahreskarte ihre Adressdaten, Geburtsdatum und Lichtbilder bei den Mitgliedsunternehmen der Allgäu-Tirol-Bergwelt GmbH, der Kartenverbunde HörnerSchnee(S)paß und Hörner Duo und den Bergbahnen Ofterschwang - Gunzesried GmbH & Co. KG erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten ihrer Person, können unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, erhoben, verarbeitet und über die Saison hinaus bis zu 999 Tage nach Ende der letzten Gültigkeit der letzten Berechtigung genutzt werden. Diese Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Vertragserfüllung benötigt werden und gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten erfolgen auf freiwilliger Basis und ein jederzeitiges Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde besteht. Ferner erklären Sie sich einverstanden, dass Sie ihr Einverständnis ohne für Sie nachteilige Folgen verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können und ihnen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit zusteht. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist der Sitz der Bahn. Gerichtsstand für alle Klagen gegen die Bahn ist der Sitz der Bahn.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Juli 2026